Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht nimmt in der Praxis von Wirtschafts­unternehmen einen großen Raum ein. Die Eingangszahlen von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen liegen aktuell erneut auf einem hohen Niveau.

Sowohl in der außergerichtlichen Rechtspraxis als auch in prozessualen Aus­einander­setzungen sind insolvenzrechtliche Überlegungen oft von entscheidender Bedeutung. Eine erfolgreiche rechtliche Beratung setzt voraus, dass auch wirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

Der Insolvenz­verwalter verfügt gemäß der Insolvenzordnung über eine Vielzahl von Möglichkeiten, um das Vermögen des Schuldners zu liquidieren und die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Dabei steht insbesondere das Insolvenz­anfechtungs­recht im Fokus.

Die Insolvenzanfechtung zielt darauf ab, Vermögensv­erschiebungen zu Lasten der Gläubiger vor der Insolvenz­eröffnung zu verhindern.

Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenz­rechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“

Unsere Beratung erstreckt sich nicht nur auf bereits eingeleitete oder eröffnete Insolvenz­verfahren, sondern auch auf den präventiven Bereich. So ist beispiels­weise die Frage der Erstellung insolvenzfester Sicherungen für die Gläubiger ein wichtiges Instrumentarium zur Vermeidung von Forderungs­ausfällen.

Unsere Mandanten profitieren bei der Beratung insbesondere von unserer langjährigen außergerichtlichen und prozessualen Praxistätigkeit für überregional tätige Insolvenz­verwalter.

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