Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht nimmt in der Praxis von Wirtschaftsunternehmen einen großen Raum ein. Die Eingangszahlen von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen liegen aktuell erneut auf einem hohen Niveau.
Sowohl in der außergerichtlichen Rechtspraxis als auch in prozessualen Auseinandersetzungen sind insolvenzrechtliche Überlegungen oft von entscheidender Bedeutung. Eine erfolgreiche rechtliche Beratung setzt voraus, dass auch wirtschaftliche Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
Der Insolvenzverwalter verfügt gemäß der Insolvenzordnung über eine Vielzahl von Möglichkeiten, um das Vermögen des Schuldners zu liquidieren und die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Dabei steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Fokus.
Die Insolvenzanfechtung zielt darauf ab, Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger vor der Insolvenzeröffnung zu verhindern.
Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“
Unsere Beratung erstreckt sich nicht nur auf bereits eingeleitete oder eröffnete Insolvenzverfahren, sondern auch auf den präventiven Bereich. So ist beispielsweise die Frage der Erstellung insolvenzfester Sicherungen für die Gläubiger ein wichtiges Instrumentarium zur Vermeidung von Forderungsausfällen.
Unsere Mandanten profitieren bei der Beratung insbesondere von unserer langjährigen außergerichtlichen und prozessualen Praxistätigkeit für überregional tätige Insolvenzverwalter.
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