Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist im Wesentlichen ein Ausgleich widerstreitender Interessen. Auf der einen Seite stehen Bauherren und Investoren, die im Rahmen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Baufreiheit Grundstücke für sich nach eigenen Vorstellungen und Plänen nutzen möchten. Auf der anderen Seite gilt die Baufreiheit nicht schrankenlos, sondern unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.

Unser Auftrag besteht darin, diese konträren Interessen im Sinne unserer Mandanten – möglichst im direkten Dialog mit allen Beteiligten – auszugleichen.

Hierbei beraten wir sowohl den Einzelnen wie z.B. Verbraucher, Unternehmer, Investoren als auch die öffentliche Hand. Dadurch kennen wir beide Seiten und können Konflikte vermeiden sowie ziel- und zweckorientierte Lösungen erarbeiten.

Die Fallgestaltungen im öffentlichen Baurecht sind vielfältig und reichen vom Baugenehmigungsverfahren über eine Änderung des Bebauungsplans bis hin zu bauordnungsrechtlichen Verfügungen, wie beispielsweise einer Abrissverfügung.

Wir bieten umfassende Beratung in sämtlichen Facetten des öffentlichen Baurechts und seinen Randbereichen, darunter Immissions- und Denkmalschutzrecht.

Dabei begleiten wir nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch, wenn nötig, in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren sowie bei der Normenkontrolle.

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