Versicherungsrecht

Versicherungsverträge sind unverzichtbarer Bestandteil unternehmerischer Gefüge.

Neben „Klassikern“ wie der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung bieten Versicherungsgesellschaften eine breite Palette von Leistungen an. Das immaterielle Produkt wird durch die Versicherungsbedingungen konkretisiert.

Hier gibt es - trotz gleicher Bezeichnungen - oftmals gravierende Unterschiede.

Im Schadenfall ist der Versicherungsnehmer daher zunächst auf eine faire und bedingungskonforme Bearbeitung durch den Versicherer angewiesen. In langjähriger Prozessoptimierung hat dieser seine Verfahrensweisen geschärft. Nicht immer ist dabei das Verfahren des Versicherers mit dem Interesse des Versicherungsnehmers deckungsgleich.

Ist ein Schaden eingetreten, ist daher „Waffengleichheit“ zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer zur erfolgreichen Durchsetzung seiner Ansprüche angezeigt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns hilft dabei, bereits in der Schadensermittlungsphase Fehler in der Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft zu vermeiden.

Die Bedingungen der Versicherungen bieten oft Raum für Interpretationen.
Unsere Mandanten suchen in Schadenfällen regelmäßig unsere Unterstützung auf, sei es bei Haftpflichtschäden, Betriebsunterbrechungen oder Verkehrsunfällen. Wir prüfen die Versicherungsbedingungen, bestimmen die Ansprüche unserer Mandanten und setzen diese gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch.

Danach sind wir auch der ideale Partner für Versicherungsgesellschaften.

Sowohl im Bereich der Abwehr unberechtigter Ansprüche (Haftpflichtversicherung), in der Begleitung von Versicherungsfällen (Sach- und Haftpflichtversicherung), in Deckungsprozessen (Sachversicherung) aber auch insbesondere in Regressfällen für Sach- und Haftpflichtversicherung führt unsere bau- und versicherungsrechtliche Expertise zum Erfolg.

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