Vergangene Termine

März 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Anpassung der Vergütung: neues Bauvertragsrecht und aktuelle Rechtsprechung zur VOB/B - das Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung!

Freitag, Uhr

Fachhochschule Münster

Inhalt

Bisher galt bei VOB/B-Verträgen die Korbion'sche Preisformel:

Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis!

Der Bundesgerichtshof erteilt dem nun eine Absage: Mit einem Paukenschlag hat der Bundesgerichtshof damit die seit Jahrzehnten vorherrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung über den Haufen geworfen: Der für Baurecht zuständige 7. Zivilsenat hat in einem neuen Urteil (Urt. v. 08.08.2019 – VII ZR 34/19) der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung bei Mengenmehrungen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B) eine Absage erteilt.

Der Preis für die die 110 %-Grenze übersteigende Mehrmenge sei selbstständig und losgelöst vom ursprünglichen Einheitspreis zu bestimmen. Er sei auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge zu bemessen.

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 27.08.2019 die Rechtsprechung des BGH auf die Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B übertragen. Das entspricht der Regelung in § 650c BGB des neuen Bauvertragsrechts.

Für die tägliche Praxis stellen sich nunmehr die Fragen:

  • Gibt es Unterschiede bei der Vergütungsanpassung zwischen VOB/B und BGB?
  • Was sind „tatsächlich erforderliche Kosten“?
  • Wie hat der Unternehmer die tatsächlich erforderlichen Kosten darzulegen?
  • Was sind angemessene Zuschläge?

Ziel

Mit der Verankerung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB verbinden sich zahlreiche neue Fragen für alle Parteien, die mit Bauverträgen befasst sind.

Die aktuelle Rechtsprechung betrifft die Bauvorhaben, die vor dem 01.01.2018 geschlossen wurden, soweit es sich um VOB-Verträge handelt. Die neue Rechtslage gilt vor allem aber auch für Verträge, die nach dem 01.01.2018 auf Basis des gesetzlichen Bauvertragsrechts nach BGB oder der immer noch geltenden VOB als Allgemeine Geschäftsbedingung geschlossen worden sind.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, die aktuelle Rechtslage im Überblick darzustellen und die praktischen Konsequenzen für Ingenieure und Bauunternehmen zu erläutern sowie ggf. auch Ausblicke auf weitere zur Entscheidung anstehende Rechtsfälle zu geben.

 

Referent

Christoph Stähler

Stähler Rechtsanwälte, Münster, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dozent im Masterstudiengang "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken"

Versicherungen auf der Baustelle – Risiken kalkulierbar machen!

Mittwoch, Uhr

KH Münster

Versicherungen sind für Betriebe oft ein „notwendiges Übel“ – ungeliebt aber unverzichtbar. Manche stellen sich innerlich die Frage, wofür man „die“ eigentlich braucht. Im Schadenfall muss dann alles richtig und schnell funktionieren. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man versichert ist, sondern dass man richtig versichert ist. Sich im Schadenfall diesen Fragen zu stellen, ist schlicht zu spät. Ziel des Seminars ist es, sich bestimmte (aktuelle) Risikolagen zu vergegenwärtigen, um vor einem Schadenfall alles Notwendige in die Wege zu leiten. Dies gilt sowohl in Richtung Versicherung, als auch in Richtung Auftraggeber - um fehlenden oder „doppelten“ Versicherungsschutz zu vermeiden.

 

Besonderheit des Seminars ist, dass zwei Referenten die Teilnehmer über die wichtigen Fragen rund um das Thema Versicherungen an der Baustelle und für das am Bau tätige Unternehmen informieren. Hierbei handelt es sich um Oliver Johanning, Fachwirt und selbstständiger Versicherungsvermittler der Signal Iduna Gruppe und Ari-Daniel Schmitz, Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Versicherungsrecht und Lehrbeauftragter der FH Münster.

Während Herr Johanning über den erforderlichen Versicherungsschutz informiert, ergänzt Herr Schmitz den Vortrag mit aktuellen Fällen aus der Praxis. Beide Referenten stehen auch nach dem Seminar für Rückfragen zur Verfügung.

Achtung Falle ! „Die häufigsten Fehler bei der Abwicklung von Bau-und Werkverträgen vermeiden“

Freitag, Uhr

KH Recklinghausen

In der täglichen Praxis von Bau- und Handwerksunternehmen ist oft festzustellen, dass sich viele Probleme immer wiederholen.

Das Seminar soll den Unternehmen und Handwerkern helfen, diese Probleme nicht nur zu erkennen, sondern darüber hinaus auch Fehler unter Verwendung von konkreten Musterschreiben zu vermeiden.

Es werden daher konkrete Hinweise und Hilfestellungen insbesondere im Umgang mit der Abnahme, Behinderungen, Ausführungsfristen, der Prüfungs-  und Bedenkenhinweispflicht, der Bauhandwerkersicherung und dem Widerrufsrecht vermittelt.

Darüber hinaus werden auch noch weitere praxisrelevante Probleme anschaulich dargestellt.

Es spricht hierzu Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Stephan Deckert.

Versicherungen auf der Baustelle – Risiken kalkulierbar machen!

Dienstag, Uhr

KH Coesfeld

Versicherungen sind für Betriebe oft ein „notwendiges Übel“ – ungeliebt aber unverzichtbar. Manche stellen sich innerlich die Frage, wofür man „die“ eigentlich braucht. Im Schadenfall muss dann alles richtig und schnell funktionieren. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man versichert ist, sondern dass man richtig versichert ist. Sich im Schadenfall diesen Fragen zu stellen, ist schlicht zu spät. Ziel des Seminars ist es, sich bestimmte (aktuelle) Risikolagen zu vergegenwärtigen, um vor einem Schadenfall alles Notwendige in die Wege zu leiten. Dies gilt sowohl in Richtung Versicherung, als auch in Richtung Auftraggeber - um fehlenden oder „doppelten“ Versicherungsschutz zu vermeiden.

 

Besonderheit des Seminars ist, dass zwei Referenten die Teilnehmer über die wichtigen Fragen rund um das Thema Versicherungen an der Baustelle und für das am Bau tätige Unternehmen informieren. Hierbei handelt es sich um Oliver Johanning, Fachwirt und selbstständiger Versicherungsvermittler der Signal Iduna Gruppe und Ari-Daniel Schmitz, Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Versicherungsrecht und Lehrbeauftragter der FH Münster.

Während Herr Johanning über den erforderlichen Versicherungsschutz informiert, ergänzt Herr Schmitz den Vortrag mit aktuellen Fällen aus der Praxis. Beide Referenten stehen auch nach dem Seminar für Rückfragen zur Verfügung.

Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem Aus für die HAOI?

Donnerstag, Uhr

Brillux Münster

Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.

Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?

Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.

Inhalte:           

            Grundlagen zum Architektenvertrag

  • Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
  • Der Abschluss des Architektenvertrages

Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17

Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht

  • Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
  • Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
  • Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?

Das Honorar des Architekten

  • Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
  • Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart

 

Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.

Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem Aus für die HAOI?

Montag, Uhr

Brillux Hamburg

Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.

Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?

Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.

Inhalte:           

            Grundlagen zum Architektenvertrag

  • Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
  • Der Abschluss des Architektenvertrages

Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17

Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht

  • Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
  • Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
  • Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?

Das Honorar des Architekten

  • Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
  • Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart

 

Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.

Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem "Aus" für die HAOI?

Montag, Uhr

Brillux Münster

Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.

Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?

Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.

Inhalte:           

            Grundlagen zum Architektenvertrag

  • Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
  • Der Abschluss des Architektenvertrages

Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17

Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht

  • Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
  • Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
  • Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?

Das Honorar des Architekten

  • Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
  • Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart

 

Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.

Aktuelle Neuerungen praktisch umsetzen - Das neue Bauvertragsrecht 2018

Dienstag, Uhr

Brillux Düsseldorf

Seit 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Die neuen Regelungen
haben gravierende Konsequenzen in der Praxis – gerade auch für
Bauverträge unter Einbeziehung der VOB/B.

Aber mit dem neuen Bauvertragsrecht nicht genug:

Der Bundesgerichtshof hat mit mehreren
Urteilen in 2017 und 2018 in wesentlichen Punkten seine bisherige
Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben. Diese Rechtsprechung
betrifft Regelungen, die im Bauvertragsrecht nicht neu geregelt worden
sind. Unveränderte Vorschriften werden neu ausgelegt.

Hierüber referiert der Referent, Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht Ari-Daniel Schmitz, im Rahmen des Handwerkerseminars, welches sich an Inhaber/-innen, Meister/-innen, Baustellenleiter/-innen richtet.

näheres: www.brillux.de/handwerkerseminare

Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem "Aus" für die HAOI?

Dienstag, Uhr

Brillux Münster

Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.

Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?

Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.

Inhalte:           

            Grundlagen zum Architektenvertrag

  • Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
  • Der Abschluss des Architektenvertrages

Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17

Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht

  • Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
  • Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
  • Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?

Das Honorar des Architekten

  • Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
  • Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart

 

Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.

Insolvenzanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der InsO Reform 2017

Mittwoch, Uhr

Creditreform Münster

Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.

Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“

Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war lange Jahre für und mit Insolvenzverwaltern tätig und weiß daher um die Bedeutung des Themas aus eigener Anschauung.