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Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem Aus für die HAOI?

Montag, Uhr

Brillux Berlin

Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.

Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?

Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.

Inhalte:           

            Grundlagen zum Architektenvertrag

  • Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
  • Der Abschluss des Architektenvertrages

Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17

Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht

  • Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
  • Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
  • Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?

Das Honorar des Architekten

  • Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
  • Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart

 

Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.

Versicherungen auf der Baustelle – Risiko kalkulierbar machen!

Dienstag, Uhr

Kreishandwerkerschaft Coesfeld

Versicherungen sind für Betriebe oft ein „notwendiges Übel“ – ungeliebt aber unverzichtbar. Manche stellen sich innerlich die Frage, wofür man „die“ eigentlich braucht. Im Schadenfall muss dann alles richtig und schnell funktionieren. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man versichert ist, sondern dass man richtig versichert ist. Sich im Schadenfall diesen Fragen zu stellen, ist schlicht zu spät. Ziel des Seminars ist es, sich bestimmte (aktuelle) Risikolagen zu vergegenwärtigen, um vor einem Schadenfall alles Notwendige in die Wege zu leiten. Dies gilt sowohl in Richtung Versicherung, als auch in Richtung Auftraggeber - um fehlenden oder „doppelten“ Versicherungsschutz zu vermeiden.

Besonderheit des Seminars ist, dass zwei Referenten die Teilnehmer über die wichtigen Fragen rund um das Thema Versicherungen an der Baustelle und für das am Bau tätige Unternehmen informieren.

Hierbei handelt es sich um Oliver Johanning, Fachwirt und selbstständiger Versicherungsvermittler der Signal Iduna Gruppe und Ari-Daniel Schmitz, Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Versicherungsrecht und Lehrbeauftragter der FH Münster. Während Herr Johanning über den erforderlichen Versicherungsschutz informiert, ergänzt Herr Schmitz den Vortrag mit aktuellen Fällen aus der Praxis.

Aktuelle Neuerungen praktisch umsetzen - Das neue Bauvertragsrecht 2018

Dienstag, Uhr

Brillux Kassel

Seit 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Die neuen Regelungen
haben gravierende Konsequenzen in der Praxis – gerade auch für
Bauverträge unter Einbeziehung der VOB/B.

Aber mit dem neuen Bauvertragsrecht nicht genug:

Der Bundesgerichtshof hat mit mehreren
Urteilen in 2017 und 2018 in wesentlichen Punkten seine bisherige
Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben. Diese Rechtsprechung
betrifft Regelungen, die im Bauvertragsrecht nicht neu geregelt worden
sind. Unveränderte Vorschriften werden neu ausgelegt.

Hierüber referiert der Referent, Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht Ari-Daniel Schmitz, im Rahmen des Handwerkerseminars, welches sich an Inhaber/-innen, Meister/-innen, Baustellenleiter/-innen richtet.

näheres: www.brillux.de/handwerkerseminare

Aktuelle Neuerungen praktisch umsetzen - Das neue Bauvertragsrecht 2018

Dienstag, Uhr

Brillux Berlin

Seit 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Die neuen Regelungen
haben gravierende Konsequenzen in der Praxis – gerade auch für
Bauverträge unter Einbeziehung der VOB/B.

Aber mit dem neuen Bauvertragsrecht nicht genug:

Der Bundesgerichtshof hat mit mehreren
Urteilen in 2017 und 2018 in wesentlichen Punkten seine bisherige
Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben. Diese Rechtsprechung
betrifft Regelungen, die im Bauvertragsrecht nicht neu geregelt worden
sind. Unveränderte Vorschriften werden neu ausgelegt.

Hierüber referiert der Referent, Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht Ari-Daniel Schmitz, im Rahmen des Handwerkerseminars, welches sich an Inhaber/-innen, Meister/-innen, Baustellenleiter/-innen richtet.

näheres: www.brillux.de/handwerkerseminare

1. Bauseminar - Landesinnungsverband des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks Nordrhein-Westfalen

Mittwoch, Uhr

am Mittwoch, 10. April 2019 Haus Waldfrieden, Börnste 20, 48249 Dülmen

Christoph Stähler, Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht referiert beim ersten Bauseminar des Landungsinnungsverbandes zu dem Thema:

"Neueste Rechtsprechung für den am Bau tätigen Steinmetz".

Wenn Gemeinden/Kreise ausschreiben – richtig bewerben, Auftrag sichern: Das neue Bauvergaberecht

Freitag, Uhr

Kreishandwerkerschaft Recklinghausen

Fachanwalt Christian Siebert referiert:

Seminarinhalt

Zum 18.04.2016 ist das gesamte Vergaberecht umfangreich reformiert worden. Arbeiten Betriebe für öffentliche Auftraggeber, müssen sie neue Rahmenbedingungen beachten. Fehler kosten den Auftrag oder müssen teuer bezahlt werden. 

Die „Bauvergabe“ ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern ein beherrschbares Verfahren, wenn man die Untiefen kennt. Daneben bereiten die „Klassiker“ der Vergabe, wie z.B. Ausschluss, Auftragssperre, Fehlkalkulation oder Aufhebung Betrieben immer wieder erhebliche Probleme, bei denen es auf den richtigen Umgang mit diesen ankommt.

Besonders beachtenswert ist die neue Rechtsprechung zu der Frage, wie und wann man sich gegen Vergabeentscheidungen wehren kann. Hier lassen die Betriebe allzu oft „bares Geld liegen“.

Risiken und Probleme beim Einsatz von Nachunternehmern

Freitag, Uhr

Kreishandwerkerschaft Recklinghausen

Fachanwalt Stephan Deckert referiert:

Seminarinhalt

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Baubranche sind sehr positiv und führen weiterhin zu einem hohen und weiter steigenden Auslastungsgrad. Für das Jahr 2018  wurde erneut  ein Umsatzwachstum von nominal  4 % erzielt.

Diese Entwicklung zwingt Unternehmen noch mehr zu arbeitsteiligen Handeln und dem Einsatz von Nachunternehmen.

Den Vorteilen - Ersparnis von Personalkosten und Verwaltungsaufwand sowie Einsatz von Spezialisten -, stehen jedoch auch nicht unerhebliche Risiken gegenüber, die oftmals aus Zeitnot aus dem Blick geraten.

 

Ziel des Seminars ist es, diese Risiken in kompakter Form im Rahmen eines Gesamtüberblicks darzustellen und praxistauglich zu erläutern.

Inhalt der Darstellung sind insbesondere Probleme der Mängelhaftung, Vertragsstrafe und Schadensersatz, Arbeitnehmerentsende- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Daneben werden auch kurz versicherungs- und steuerrechtliche Fragen behandelt.

Gefahr der Schimmelpilzbildung = Minderung?

Mittwoch, Uhr

Schimmelnetzwerk Münster

Der Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht Stephan Deckert stellt beim Schimmelnetzwerk Münster das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.12.2008 sind vor, welches sich mit der Fragestellung befasst, ob und inwieweit die bloße Gefahr einer Schimmelpilzbildung bereits ausreichend ist, um einen Mietmangel zu begründen, die dann zu einer Minderungspflicht führte.

18. Westfälischer Fliesentag - Baugewerbeverband Westfalen

Dienstag, Uhr

SportCentrum Kaiserau, Jakob-Koenen-Str. 2, 59174 Kamen

 

Freies Handwerk oder Systemtreue – ist mein Werk mangelhaft, wenn ich ein Hersteller-System verlasse?

Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Ari-Daniel Schmitz machen im Rahmen des einstündigen Vortrages beim Westfälischen Fliesentag Ausführungen zu dieser interessanten Frage im Hinblick auf den Mangelbegriff.

Wenn Gemeinden/Kreise ausschreiben – richtig bewerben; Auftrag sichern: Die neue VOB/A

Dienstag, Uhr

KH Coesfeld

Inhalt:

Zum 18.04.2016 ist das gesamte Vergaberecht umfangreich reformiert worden. Arbeiten Betriebe für öffentliche Auftraggeber, müssen sie neue Rahmenbedingungen beachten. Fehler kosten den Auftrag oder müssen teuer bezahlt werden. 

Die „Bauvergabe“ ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern ein beherrschbares Verfahren, wenn man die Untiefen kennt. Daneben bereiten die „Klassiker“ der Vergabe, wie z.B. Ausschluss, Auftragssperre, Fehlkalkulation oder Aufhebung Betrieben immer wieder erhebliche Probleme, bei denen es auf den richtigen Umgang mit diesen ankommt. Besonders beachtenswert ist die neue Rechtsprechung zu der Frage, wie und wann man sich gegen Vergabeentscheidungen wehren kann. Hier lassen die Betriebe allzu oft „bares Geld liegen“.

Der Referent Christian Siebert ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und als Mitarbeiter einer baurechtlichen Fachkanzlei aus dem Münsterland regelmäßig  mit solchen Themenkreisen befasst.